Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte 2024
nach §6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
AGCO/Fendt steht für nachhaltiges Wirtschaften, sicheres Arbeiten und respektvollen Umgang. Das Unternehmen ist bestrebt kontinuierlich seine Aktivitäten und Lieferketten zu verbessern. Diese Grundsatzerklärung gilt für die AGCO GmbH und deren Standorte in Deutschland sowie betroffene verbundene Unternehmen des AGCO-Konzerns im europäischen Ausland.
Vorwort der AGCO GmbH Geschäftsführung
Die AGCO GmbH steht mit der Marke Fendt als traditionsreicher und innovativer Landmaschinenhersteller seit ihrem Bestehen für nachhaltiges Wirtschaften, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sowie für einen respektvollen Umgang mit Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. In gleichem Maße bekennt sich AGCO/Fendt zur Achtung der Menschenrechte und übernimmt Verantwortung für die Wertschöpfungskette sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens und Handelns auf die Gesellschaft und Umwelt. AGCO/Fendt respektiert die international anerkannten Menschenrechte und ist bestrebt, die eigenen operativen Aktivitäten sowie die der Lieferketten dahingehend stetig zu verbessern. Diese Grundsatzerklärung gilt für die AGCO GmbH und deren Standorte in Deutschland sowie betroffene verbundene Unternehmen des AGCO-Konzerns im europäischen Ausland.
Standards und Richtlinien
Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt basiert auf den Prinzipien, wie sie u. a. in den folgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerken und Standards festgelegt sind:
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
UN-Kinderrechtskonvention
UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau („Frauenrechtskonvention“)
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte / wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-Übereinkommen)
Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen)
Diese grundlegenden Normen und Werte schlagen sich ebenso in den AGCO-Richtlinien nieder und beinhalten somit einen verbindlichen Handlungsrahmen für Mitarbeitende, Geschäftspartner und Lieferanten (siehe dazu „Maßnahmen“).
Um Menschenrechte mit entsprechender Sorgfalt zu achten, streben wir u. a. Folgendes an:
Einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz, der allen geltenden lokalen Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen und Vorschriften entspricht
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und einen Arbeitsplatz, der frei von unzulässiger Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen ist
Sicherheit für Mitarbeitende am Arbeitsplatz und auf Geschäftsreisen
Diversität als Element für den Erfolg der Geschäftsstrategie
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Verbot von Menschenhandel, Sklaverei oder jeglicher Form von Zwangsarbeit
Verbot jeglicher Form von Kinderarbeit gemäß Definition in der jeweils geltenden Gerichtsbarkeit bzw. ein von AGCO/Fendt definiertes Mindestarbeitsalter von 15 Jahren
AGCO/Fendt bestärkt und unterstützt die Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Lieferanten darin, ihrer Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen und diese ebenfalls an ihre Unterauftragnehmer weiterzugeben.
Risikomanagement
Die AGCO GmbH ist sich darüber im Klaren, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines international agierenden Unternehmens und entlang seiner Lieferketten verschiedene Risiken für Mensch und Umwelt auftreten können. Es gehört zur Sorgfaltspflicht von AGCO/Fendt, diese Risiken zu kennen und ihnen entgegenzuwirken.
Zu diesem Zweck hat die AGCO GmbH ihr Risikomanagement für die eigene Geschäftstätigkeit und die Lieferketten systematisch um Menschenrechts- und Umweltthemen ergänzt. Dadurch können nun relevante Risiken besser erkannt und gesteuert werden sowie mögliche Pflichtverletzungen verhindert, beendet oder deren Ausmaß reduziert werden.
In diesem Managementprozess werden auch menschen- und umweltrechtliche Hinweise und Meldungen von Vorfällen durch Mitarbeitende und externe Dritte über das Hinweisgebersystem berücksichtigt.
Risikoanalyse in der Lieferkette für das Jahr 2024
Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und ihrer Auswirkungen wird jährlich und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten aktualisiert. Diskriminierung und Belästigung werden bei AGCO/Fendt nicht geduldet; die Gesetze und Vorschriften für gleiche Chancen bei der Arbeit ohne Diskriminierung oder Belästigung wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Veteranenstatus oder sexueller Orientierung oder wegen jeglichem anderen, gesetzlich geschützten Status werden eingehalten.
Das Thema Umwelt liegt AGCO/Fendt sehr am Herzen und ist deshalb auch Teil der Unternehmensstrategie. Wir sind ständig bemüht durch Produktinnovationen, insbesondere durch die Entwicklung von und Investitionen in Lösungen, den Schadstoffausstoß landwirtschaftlicher Geräte zu verringern, das Umweltbewusstsein zu stärken, den Tierschutz zu fördern und Praktiken zu unterstützen, die den ökologischen Fußabdruck der Landwirte verringern. Des Weiteren setzen wir auf Ressourceneffizienz, um durch die Einführung von Methoden, unseren eigenen ökologischen Fußabdruck in unseren Betrieben, Produkten und Dienstleistungen zu verringern. Zur Ermittlung der konkreten Risiken führt AGCO/Fendt jährlich eine Risikoanalyse durch, damit etwaige menschen- und umweltrechtliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette erkannt werden können.
Im Zuge der abstrakten Risikoanalyse hat AGCO/Fendt über die Kombination von Länder- und Branchenrisiken folgende Risikokategorien als vordringliche Handlungsfelder in der Lieferkette identifiziert:
Menschenrechtrisiken (gemäß LkSG)
Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6)
Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7)
Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns (§ 2 Abs. 2 Nr. 8)
Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 & Nr. 4)
Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 & Nr. 2)
Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 2 Abs. 2 Nr. 5)
Verstoß gegen das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheits-kräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können (§ 2 Abs. 2 Nr. 11)
Widerrechtliche Verletzung von Landrechten (§ 2 Abs. 2 Nr. 10)
Verstoß gegen das Verbot eines (…) Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition (= weitere Menschenrechte) zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 12)
Umweltrisiken (gemäß LkSG)
Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 9)
Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommen resultierendes Verbot (§ 2 Abs. 3 Nr. 1-3)
Verstoß gegen das Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockhol-Konvention (POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 & Nr. 5)
Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens (§ 2 Abs. 3 Nr. 6-8)
Die Ergebnisse dieser Analyse fließen in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf Lieferantenauswahl, das Geschäftspartnermanagement sowie die Produktverantwortung und -entwicklung mit ein. Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Ergreifung weiterer Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und Umweltbelange. Die Ergebnisse werden als Grundlage zur Erstellung und, wo nötig, Anpassung interner Vorschriften, Prozesse und Schulungen genutzt, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltspflichten Rechnung zu tragen.
Maßnahmen
Um potenziellen und tatsächlichen Risiken entgegenzuwirken und ihrer Verantwortung gerecht zu werden, setzt die AGCO GmbH eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen ein. Ziel ist es, nachteilige menschen- und umweltrechtliche Auswirkungen zu verhindern oder diese zumindest zu minimieren.
Eines der Instrumente zur Verhinderung von Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Pflichten ist es, den Mitarbeitenden einen verpflichtenden Handlungsrahmen vorzugeben und auch Lieferanten und Geschäftspartner dazu anzuhalten, unsere Richtlinien einzuhalten.
Daher hat AGCO/Fendt die folgenden Richtlinien und Standards als Präventionsmaßnahmen erlassen:
Verhaltenskodex: verbindlicher Leitfaden für eigene Handlungen und Entscheidungen im Umgang mit internen und externen Dritten – 2023 überarbeitet in Bezug auf eine stärkere Achtung der Menschenrechte und Umweltbelange
Supplier Code of Conduct: Grundlage der Zusammenarbeit mit den Lieferanten
Human Rights Policy (2021): Verpflichtung zur Beachtung und Verbesserung der Menschenrechte
Animal Health and Welfare Guiding Principles: Verpflichtung zur Beachtung und Verbesserung der Tierhaltungsstandards
Health Safety Policy (2021): Bereitschaft zur Beachtung und Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter – erstreckt sich auch auf die Lieferkette
Environment and Climate Change Policy (2021): Detaillierung der Bestrebungen von AGCO, nachteilige Umwelteinflüsse zu reduzieren bzw. zu vermeiden
Conflict Minerals Policy (2013): Umsetzung einer verantwortungsbewussten Beschaffungsstrategie
GHG Emissions and Environmental Activity Reporting (2024): Regelung des Umweltreportings bzgl. der Reduzierung von Treibhausgaseffekten
Wir stellen sicher, dass jegliche Entscheidungen innerhalb des Unternehmens und Einkaufsentscheidungen in Bezug zu Lieferanten gemäß unserer Richtlinien sowie unter Berücksichtigung der Menschenrechte und des Umweltschutzes getroffen werden.
Beschwerdemechanismus
Ein funktionsfähiges Beschwerdeinstrument ist essenziell für die erfolgreiche Abwendung, Beendigung oder Vergeltung von etwaigen Verletzungen im menschen- und umweltrechtlichen Bereich. Dadurch wird es Betroffenen oder Beobachtern von Risiken oder Verletzungen ermöglicht, auf diese hinzuweisen.
AGCO/Fendt betreibt ein Hinweisgebersystem, das internen und externen potenziell Betroffenen weltweit einen vertraulichen Kommunikationskanal bietet, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und internationale Umweltabkommen zu melden.
Das Beschwerdesystem ist sowohl als Online-Meldesystem sowie als Telefon-Service verfügbar; zudem können die Hinweise auch anonym erfolgen. Es wird von einem professionellen Drittanbieter betreut und stellt damit sicher, dass jeder Hinweis neutral und unvoreingenommen gehandhabt wird. Damit werden eine vertrauliche Umsetzung sowie ein fairer Umgang mit den Beschwerden gewährleistet. Wir arbeiten stetig an der Verbesserung der Leistungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Aus diesem Grund werden wesentliche Erkenntnisse aus dem Beschwerdemechanismus genutzt, um unsere Systeme weiterzuentwickeln und Risiken einzudämmen.
Das AGCO/Fendt-Hinweisgebermeldesystem ist über die folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Ein transparenter Umgang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Lieferketten sowie der Kommunikation nach außen ist für AGCO/Fendt ein wichtiger Bestandteil seiner unternehmerischen Werte und gesellschaftlichen Verantwortung. Als AGCO GmbH berichten wir jährlich über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten und etwaige vorliegende Risiken sowie zusätzliche vom Unternehmen ergriffene Maßnahmen. Die entsprechende jährliche Berichterstattung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und wird zudem über die Webseite der AGCO GmbH sowie von AGCO Corp. veröffentlicht – Aktuell sieht das BAFA eine Veröffentlichung bis spätestens 31.12.2025 vor.
Verantwortlichkeiten für menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten liegt bei der Geschäftsführung der AGCO GmbH sowie dem Management der jeweils betroffenen verbundenen Unternehmen.
Verantwortlich für die operative Steuerung des jährlichen Prozesses der Risikoanalyse ist die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten, welche organisatorisch in der Compliance-Abteilung angesiedelt ist. Die Aufgaben beinhalten insbesondere die Initiierung der Risikoanalyse, die Überwachung der Umsetzung und die Kontrolle der Ergebnisse sowie die Berichterstattung dazu. Der Ablaufprozess für die jährliche Risikoanalyse ist dokumentiert und Bestandteil des Integrierten Management-Systems (IMS) der AGCO GmbH.
Christoph Gröblinghoff
Ingrid Bußjäger-Martin
Ekkehart Gläser
Walter Wagner
Geschäftsführung AGCO GmbH 2024
Jahresübersicht der vergangenen Grundsatzerklärungen
Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte nach §6 Abs. 2 LkSG stellen wir ihnen nachfolgend die bisherigen Grundsatzerklärungen zum Download zur Verfügung.